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disquotale Gewinnausschüttung,Satzungsänderung,Schenkung unter Lebenden

An einer GmbH ist A (natürliche Person) mit 40 % und B (natürliche Person) mit 60 % beteiligt. A ist Geschäftsführer der GmbH. Derzeit besteht eine Satzung, gemäß derer sich die Gewinnbeteiligung nach den Anteilen bestimmt. Die Satzung soll nun geändert und eine disquotale Gewinnbeteiligung geregelt werden. A soll 90 % des Gewinns erhalten, B 10 %. 1. Löst diese Satzungsänderung Schenkungsteuer aus? 2. Lösen die künftigen disquotalen Gewinnbeteiligungen Schenkungsteuer aus, obwohl entsprechend in der Satzung geregelt? 3. Führt die disquotale Gewinnbeteiligung ansonsten zu anderen steuerlichen Konsequenzen für A, B oder die GmbH im Gegensatz zur quotalen Gewinnbeteiligung? 4. Wenn die Satzung in 04.2022 geändert wird, kann hier steuerlich wirksam geregelt werden, dass die disquotale Gewinnbeteiligung für den Gewinn des Wirtschaftsjahres 1.1.–31.12.2022 bereits gilt?
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