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Nießbrauchsrecht,§§ 14,15 BewG,tatsächliche Nichtinanspruchnahme

Die Eheleute V und M haben seit Jahren ein Einfamilienhaus, das sie bis vor einem Jahr für 1.000 € mtl. vermietet hatten. Nachdem der Mieter ausgezogen ist, soll das Gebäude nun saniert werden für ca. 900.000 €. Nach Fertigstellung des Gebäudes soll es auf den Sohn S übertragen werden. Die Eltern wollen sich allerdings ein Nießbrauchsrecht vorbehalten. Der Sohn soll das Gebäude unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen dürfen. Meine Frage ist nun, wie der Wert des Nießbrauchsrechts ermittelt wird. Wird die früher (vor dem Umbau) bezahlte Miete für die Berechnung herangezogen? Ist es ein Problem, dass der Sohn das Gebäude ohne Mietzahlungen nutzen darf?
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