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§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG,Erwerb an Erfüllungs statt

Eine Steuerpflichtige verstirbt und hinterlässt zwei Kinder. Durch ein Testament wird der Sohn als Alleinerbe eingesetzt und die Tochter auf den Pflichtteil heruntergestuft. Nun ist die Konstellation so – die Tochter möchte für ihren Pflichtteil das von der Mutter bewohnte Haus übernehmen und dort einziehen. Wäre für diesen Fall dieses selbst genutzte Haus dann zusätzlich von der Erbschaftsteuer über den normalen Freibetrag von 400 T€ hinaus steuerfrei? Die Tochter hatte bisher schon ihren zweiten Wohnsitz in Deutschland, und einen Monat vor dem Tod hat sie den ersten Wohnsitz von Frankreich nach Deutschland verlegt. Ist dies bei der Erbschaftsteuer relevant? Da die Tochter ja nicht Erbin geworden ist, stellt sich die Frage, ob die Übertragung in Erfüllung des Pflichtteils hier steuerlich beim selbst genutzten Gebäude möglich ist. Wie sind grenzüberschreitende Erbfälle nach dem DBA Deutschland-Frankreich zu besteuern, wenn inländischer Grundbesitz in der BRD vorliegt?
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