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Verschonungsabschlag,Behaltensfrist

Unsere Mandantin ist Alleinerbin auf ihren Ehemann. In der Erbmasse enthalten ist eine klassische Betriebsaufspaltung, an der unsere Mandantin nun zu 100 % beteiligt/Eigentümerin ist. Der operative Betrieb wird durch eine GmbH betrieben. Das Einzelunternehmen verpachtet zu diesem Zweck seinen Betrieb an die GmbH. Zu Lebzeiten sollte das Einzelunternehmen bereits in eine GmbH & Co. KG steuerlich zum Buchwert eingebracht werden. Hierzu ist es leider nicht mehr gekommen. Dies möchte unsere Mandantin nunmehr nachholen. Meine Frage: Ist die Einbringung schädlich i.S.d. § 13a Abs. 6 ErbStG? Wenn die Einbringung unschädlich ist, betrifft das auch die Anteile an der GmbH oder müssten diese bis zum Ablauf der Frist im Sonderbetriebsvermögen fortgeführt werden?
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