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Erbschaftsteuer,Bewertung,Einlage

Der Mandant betreibt mit Ehefrau eine Tieraztpraxis im EG des Gebäudes, OG und DG Eigennutzung. Das Gebäude war gemietet. Der Vermieter (nicht verwandt) starb. Der Mandant konnte das Gebäude vermächtnisweise zum festgelegten Preis von 250 T€ erwerben. Für die ErbSt wurde das Grundstück mit rund 290 T€ bewertet, da Renovierungsstau etc. vorhanden. Letztendlich kam nur der Bodenwert (Bodenrichtwert x Fläche) zum Ansatz. Bescheid vom FA steht noch aus. Jetzt geht es um die Einlage des Praxisteils ins BV. Grundsätzlich teilentgeltlicher Erwerb, laut Bewertung für ErbSt kommt rechnerisch nur der Bodenwert zum Ansatz, also gäbe es auch keine AfA. Kann für Zwecke der ESt eine abweichende Bewertung (ggf. über Gutachten) vorgenommen werden ohne Beeinflussung der Feststellungsbewertung?
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