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§ 13a Abs. 6 ErbStG,maßgebender Zeitpunkt,obligatorisches Rechtsgeschäft

Im Rahmen der Besteuerung nach § 23 EStG ist bei Immobilien eine Frist von zehn Jahren als Spekulationsfrist vorgesehen. Die Ermittlung ist abhängig vom Tag des Verpflichtungsgeschäfts, das die Veräußerung beinhaltet. Dabei sind bei notariellen Kaufangeboten auch wirtschaftliche Übertragungen möglich. Gilt das auch für die Ermittlung der Einhaltung der Behaltensfristen nach § 13a ErbStG?
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