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Pflichtteil,Verzicht,Schenkung

Vater V (verwitwet) möchte Tochter T sein einziges Vermögen (selbstbewohntes Haus) unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Wohnrechts und Nießbrauchs bereits zu Lebzeiten übertragen. Sohn S ist mit allem einverstanden und möchte keinen Ausgleich (also Abfindung o.Ä.) für die „Ungleichbehandlung“ haben. S hatte bereits vor vielen Jahren von V etwas Geld zur Finanzierung seiner eigenen Immobilie erhalten, was jedoch wertmäßig weit unter dem Wert der Schenkung an T liegt. Wenn man die Vergangenheit mitberücksichtigt, bekommt T nun im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von V ca. 180.000 € mehr als S. Kann es für T zu einer Belastung mit Schenkungsteuer kommen durch den „Verzicht“ des S (und falls ja, dann in voller Höhe oder nur durch den faktischen Verzicht auf den Pflichtteil ...)?
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