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Geldschenkung,Zuwendungsnießbrauch,§ 7 ErbStG

Die Ehegatten A und B haben Tochter C jeweils 250 T€ geschenkt, damit die Tochter eine Eigentumswohnung für 500 T€ kaufen kann. Im Kaufvertrag hat die Tochter neben dem Wohnungskauf für 500 T€ ihren Eltern ein lebenslanges Nießbrauchsrecht gewährt, da die Eltern in Zukunft in der Wohnung wohnen sollen. Einkünfte werden mit der Wohnung in Zukunft nicht erzielt. Fragen: Aus Sicht der Schenkungsteuer fällt die Geldschenkung von je 250 T€ in den Freibetrag der Eltern ggü. dem Kind von je 400 T€. Ist die Gewährung des Nießbrauchs-/Wohnrechts der Tochter an die Eltern andererseits eine Schenkung der Tochter an die Eltern? Oder werden die Schenkungen „saldiert“? Falls die „Schenkung“ der Tochter an die Eltern als selbständig bewertet wird und somit aufgrund des geringen Freibetrags von 20 T€ eine hohe Schenkungsteuer anfällt, könnte diese über einen korrigierten Notarvertrag vermieden werden?
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