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Umweltbonus,Bilanzierung

Mandant A least ein Elektrofahrzeug (z.B. Laufzeit drei Jahre). Entsprechend Leasing-Erlass wird der Pkw beim Leasinggeber bilanziert. Nach Abschluss des Leasingvertrags wird der sogenannte Umwelt-Bonus (z.B. 3.000 €) beantragt und gewährt. Entsprechend R 6.5 EStR besteht ein Wahlrecht bei Zuschüssen für Anlagegüter, ob der Erlös sofort ertragswirksam verbucht wird oder über die Kürzung der Anschaffungskosten auf die Laufzeit verteilt wird. Das Elektrofahrzeug wird jedoch nicht angeschafft und hergestellt, sondern eben geleast. Analog sähen wir einen Passiven Abgrenzungsposten in der Bilanz verteilt über die Leasinglaufzeit (1.000 €/Jahr) als legitim an. Allerdings sind wir in Ermangelung von Rechtsnormen etwas im Zweifel, ob der Zuschuss doch sofort im Zuflusszeitpunkt als Erlös verbucht werden muss. Können Sie uns hier weiterhelfen?
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