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Sonderbetriebsausgaben,Einzelunternehmen,Kommanditist

A ist alleiniger (100 %) Kommanditist einer Brauerei GmbH & Co. KG. Darüber hinaus erwirbt A einen langjährig geführten Biergarten von einem Dritten. In diesem Biergarten wurde und wird weiterhin das Bier der Brauerei GmbH & Co. KG ausgeschenkt. Andere rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen Brauerei GmbH & Co. KG und dem Biergarten bestehen nicht (keine Grundstücks-/Schankanlagen-/Bestuhlungsüberlassung). Das von der Brauerei an den Biergarten gelieferte Bier umfasst 1,5 % des Jahresumsatzes der Brauerei GmbH & Co. KG. Stellen die Einnahmen und Ausgaben des Biergartens Sonderbetriebseinnahmen/Ausgaben des Kommanditisten bei der Brauerei GmbH & Co. KG dar (Folge: Gesonderte Feststellung im Rahmen der GmbH & Co. KG), oder ist der Gewinn im Rahmen des Einzelunternehmens „Biergarten“ zu erklären?
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