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Betriebsaufspaltung,Entflechtung,Betriebsaufgabe

Der Steuerpflichtige A ist Inhaber eines Besitzunternehmens (Betriebsverpachtung im Ganzen), das an seine GmbH, deren Anteilseigner er zu 100,00 % ist, verpachtet wurde. Die GmbH wurde 2017 zur Liquidation angemeldet. Das Besitzunternehmen hat der GmbH Darlehen gewährt, die 2018 nicht mehr zurückgezahlt werden konnten. In der Einkommensteuer besteht Ende 2017 ein Verlustvortrag in Höhe von rd. 180.000 €. Im Jahr 2018 ist ein laufender Verlust in Höhe von 450.000 € entstanden (im Wesentlichen durch die Ausbuchung der Darlehen). Der Steuerpflichtige verstarb im September 2018. Die Ehefrau ist Alleinerbin. Die Wirtschaftsgüter der GmbH wurden im Jahr 2018 vollständig verkauft. Die letzten Anlagen und Maschinen des Besitzunternehmens wurden ebenso im Jahr 2018 von der Erbin verkauft. Die Gewerbeabmeldung der GmbH erfolgte im Jahr 2018, aus dem Handelsregister ist die GmbH 2020 gelöscht worden. Die Gewerbeabmeldung des Besitzunternehmens erfolgte erst im Jahr 2021. Im Eigentum der Einzelfirma (Besitzunternehmen) befand sich ein Grundstück, das veräußert wurde. Die Verkaufsverhandlungen wurden bereits 2018 begonnen. Ein Vertrag lag im Dezember 2019 vor, die Unterschriften wurden im Januar 2020 unter dem Vertrag gesetzt. Übergang von Eigentum, Nutzen und Lasten erfolgt im Jahr 2021. Kann die Betriebsaufgabe mit der Versteuerung der stillen Reserven des Grundstücks im Jahr 2018 erklärt werden, sodass die Verlustvorträge verrechnet werden können?
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