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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Personelle Verflechtung

Mein Mandant betreibt eine CNC-Dreherei als Einzelunternehmen. Das Grundstück und Gebäude ist im Betriebsvermögen aktiviert. Nun möchte der Mandat das Grundstück und Gebäude aus der Haftung des Betriebs rausnehmen. Unser Vorschlag: Ehefrau gründet GmbH, Ehemann verpachtet das Einzelunternehmen an die GmbH ohne Aufgabeerklärung; gewerbliche Einkünfte des Ehemannes bleiben bestehen. Die Ehefrau ist Gesellschafterin (100 %) und Geschäftsführerin. Der Ehemann soll auch Geschäftsführer sein. Frage: Bekommen wir hier ein Problem mit der personellen Verflechtung (faktischer GF) im Rahmen der Betriebsaufspaltung? Wäre es besser, den Ehemann als Prokuristen zu bestellen? Dies hätte Folgen für eventuell entstehende insolvenzrechtliche Fragen.
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