Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

verbundene Unternehmen,Corona-Hilfen

Unser Mandant ist zum einen eine Gaststätten-GmbH, an der A 100 % hält. Das Gaststättengebäude ist im Eigentum einer GbR, an der A zu 80 % beteiligt ist. Das Einstimmigkeitsgebot ist bei der GbR vertraglich aufgehoben, so dass eine ertragsteuerliche Betriebsaufspaltung vorliegt. Die Überbrückungshilfen und die November- und Dezemberhilfen wurden über die GbR beantragt mit den Parametern beider Gesellschaften. Nun stellt sich die Frage, inwieweit diese Fördergelder in der Buchhaltung bzw. im Jahresabschluss aufzuteilen sind. Frage: Sind die Fördergelder bei der GmbH insoweit als Ertrag einzubuchen, wie diese auf Fixkosten bzw. Umsätzen beruhen, die in der GmbH angefallen sind, unabhängig davon, dass die Fördergelder von der GbR beantragt wurden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen