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Mietereinbau,Bilanzierung

W hat ein „Vermietungs“-Einzelunternehmen (EU) und eine GmbH (W 100 % Gesellschafter). EU hat ein Gebäude errichtet und vermietet dieses ab 01.05. an die GmbH. Nach unserer Auffassung entsteht hierbei eine Betriebsaufspaltung inkl. umsatzsteuerlicher Organschaft. Es soll nun der Hof geteert (36.000 € netto) werden. Diese Aufwendungen würde die Betriebs-GmbH übernehmen. Da die GmbH die Aufwendungen für den Hof übernommen hat, wird nun für drei Jahre die Miete von 3.000 € um monatlich 1.000 € auf 2.000 € reduziert. Bilanzielle Behandlung Mieter (GmbH): Die Aufwendungen werden durch die Betriebs-GmbH entsprechend der Laufzeit des Mietvertrags abgeschrieben. Muss für die Übernahme der Mietereinbauten bzw. der damit verbundenen Mietreduzierung ein ARAP gebildet werden? Falls ja, was ist das Gegenkonto? Behandlung Einzelunternehmen: Ist es korrekt, dass die 2.000 € als Einnahmen angesetzt werden, oder erfolgt eine Abgrenzung in Höhe der übernommenen Mietereinbauten? Umsatzsteuer: Es liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Es handelt sich um einen sog. Innenumsatz. Die Mietereinbauten und die damit verbundene Mietreduzierung haben keine umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Ist das korrekt?
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