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§ 15 EStG,Bilanzberichtigung

Mandant betreibt seit 1970 ein Einzelunternehmen, Kauf eines Grundstücks im Jahr 1974, somit Betriebsvermögen Einzelunternehmen. Das Grundstück wurde zu 100 % als Betriebsvermögen aktiviert, obwohl die Ehefrau ebenfalls zu 50 % Miteigentümerin war. Im Jahr 1985 gründet er eine GmbH (EU zu 100 % Gesellschafter). Die GmbH übt seither den laufenden Geschäftsbetrieb aus. Seit Gründung der GmbH wird das Einzelunternehmen als Betriebsaufspaltung erklärt (obwohl eigentlich gar keine Betriebsaufspaltung vorlag, da die Ehefrau Miteigentümerin des Grundstücks ist, es fehlt an der personellen Verflechtung). Im Laufe der Zeit wurden auf diesem Grundstück eine Werkhalle und ein Einfamilienhaus mit Büro und Ausstellung errichtet. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen wurde seit Gründung der GmbH eine Betriebsaufspaltung deklariert, obwohl keine personelle Verflechtung vorliegt. Vom Finanzamt erfolgte kein Widerspruch gegen diese Handhabe. Es sind nun die Bilanzen seit 2016 (incl.) zu erstellen. Aus unserer Sicht ist in der letzten noch zu berichtigenden/erstellenden Bilanz: Hälftiger Grundstücksanteil Ehemann: Weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da Ehemann Einzelunternehmen betrieben hat (Betriebsvermögen bzw. gewillkürtes Betriebsvermögen) Hälftiger Anteil Ehefrau: Steuerneutrale Ausbuchung des hälftigen Grund und Bodens sowie des Gebäudes, da der Ehefrau gehörend und eigentlich nie Betriebsvermögen
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