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Sonderbetriebsvermögen,GmbH & Co. KG

Die (inländische) Steuerpflichtige F ist mit 11,25 % als Kommanditistin an der inländischen Hotel GmbH & Co. KG beteiligt. Die KG betreibt auch ein Restaurant. F ist ebenfalls mit 11,25 % an der Komplementär-GmbH beteiligt. F ist nicht Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH und übt auch als Kommanditistin keine Tätigkeit aus. F betreibt als (inländisches) Einzelunternehmen eine Marketingagentur. Die Agentur (F) erhält den Auftrag, die Speisekarten für den Restaurantbetrieb der KG neu zu entwerfen. F erstellt die Speisekarten und rechnet mit ordnungsgemäßer Rechnung der Agentur ggü. der KG ab (20 T€). Frage: Handelt es sich bei der Rechnung über die Erstellung der Speisekarten um Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditistin?
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