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§ 4 Abs. 3 EStG,§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG

Ein Mandant ermittelt seinen gewerblichen Gewinn per EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG. Er beschafft sich einen neuen Pkw für 60 T€ und finanziert diesen über fünf Jahre (nicht mehr als fünf Jahre). Die Zinsen betragen 6 T€ über die Laufzeit. Zins und Tilgung werden monatlich geleistet. Um den Pkw und die Schuld in der Buchhaltung zu erfassen, wurde wie folgt gebucht: Pkw an Verbindlichkeit 60 T€ und Zinsaufwand an Verbindlichkeit 6 T€ Da ein Einnahmen-Überschuss-Rechner grundsätzlich keine Rechnungsabgrenzung kennt, ist der gesamte Zinsaufwand damit direkt im ersten Jahr vollständig in der Überschussrechnung enthalten. Das Finanzamt will eine Abgrenzung der Zinsen über die Laufzeit vornehmen. Sind die Zinsen trotz Gewinnermittlung per EÜR über die Laufzeit zu verteilen?
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