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§ 6 Abs. 3 EStG,Teil-Mitunternehmeranteil

An einer Personengesellschaft GbR ist der Vater mit 75 % und der Sohn mit 25 % beteiligt. Das Kapitalkonto des Vaters ist positiv, das des Sohnes negativ. Es befinden sich außerdem zwei Grundstücke im Betriebsvermögen, von dem ein Grundstück vermietet wird. Nun möchte der Vater 25 % seines GbR-Anteils rückwirkend zum 01.01.2021 an seinen Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Fragen: 1) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für den schenkenden Vater? 2) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für den beschenkten Sohn? 3) Was muss im Rahmen der Grunderwerbsteuer berücksichtigt werden? 4) Kann eine Übertragung rückwirkend erfolgen? 5) Es wird darüber hinaus überlegt, ob der Vater 25 % an seine Frau überträgt mit dem Ziel, später Erbschaftsteuer zu sparen. In diesem Fall würde der Sohn nämlich jeweils 25 % von seinem Vater und 25 % von seiner Mutter erben und hätte jeweils einen Freibetrag. Gibt es hier etwas zu beachten?
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