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Fremdenpension,kurzfristige Vermietung,§ 15 EStG

Unser Mandant M hat ein altes Hotel erworben und möchte die Zimmer kurzfristig an Monteure etc. vermieten. Ziel ist es, Einkünfte aus Vermietung zu erzielen und das Gebäude im Privatvermögen zu belassen. Da schon einige Gäste die Möglichkeit einer Verpflegung angefragt haben, überlegt M, die vorhandene (aber zurzeit nicht genutzte) Küche in Betrieb zu nehmen. Eine Idee ist, die Küche an seine Ehefrau E zu vermieten, die sich dann um die Verpflegung der Gäste kümmern kann. Wäre dies schädlich für die Annahme der reinen Vermögensverwaltung bei M? Ist es generell kritisch, dass es sich bei dem Vermietungsobjekt um ein altes Hotel handelt?
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