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§ 16 Abs. 3a EStG,Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland,Wegzugsbesteuerung nach dem EStG

Mandant mit deutscher Staatsangehörigkeit ist Einzelunternehmer (Metallbau). Er möchte am 01.06.2021 nach Polen umziehen. Sein Wohnsitz hier wird abgemeldet. Er wird dann von Polen aus sein Unternehmen betreiben. Er hat allerdings einen deutschen Kunden, für den er dann für Tätigkeiten in Deutschland übernachten muss. Bitte um Darstellung der ertragsteuerlichen Konsequenzen. Reicht es, zum 31.05.2021 eine Schlussbilanz zu erstellen und den Betrieb abzumelden?
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