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§ 17 Abs. 2a EStG,Darlehensverzichte als nachträgliche Anschaffungskosten

Steuerpflichtiger ist zu 85 % an einer GmbH beteiligt. 2018 erfolgte ein Darlehensverzicht, der nach § 17 EStG den Anschaffungskosten zuzuordnen ist. 2020 verkauft der Steuerpflichtige 24,9 % seiner Anteile für 1 € an eine GmbH & Co. KG. In der Einkommensteuer 2020 soll nun der Verlust anteilig berücksichtigt werden (24,9 % der Anschaffungskosten = Darlehensverzichte). Ich bitte um Hilfe bei der Darstellung in der Erklärung sowie um eine Erläuterung für das Finanzamt.
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