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Betriebsaufspaltung,Einlage Grundstück,§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Erfolgt die Einbuchung des Grundstücks und des Gebäudes bei Beginn der Betriebsaufspaltung zum Teil- oder zum Buchwert? Meines Erachtens ist der Teilwert einzulegen, abzuschreiben sind aber nur die fortgesetzen Anschaffungskosten. Ist das zutreffend?
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