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mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,Zebragesellschaft,Sonderbetriebsvermögen

Die Privatperson R hat im Jahr 2016 ein Objekt gekauft und finanziert. Dieses Objekt befindet sich im Privatvermögen, und es werden Einkünfte nach § 21 EStG erzielt. Das Objekt soll nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden. Nun ist aufgrund Leerstand des Objekts eine Planänderung eingetreten. Ab 01. August 2021 sollen 28 % des Objektes an die „eigene“ GmbH & Co. KG vermietet werden. R ist einziger Geschäftsführer der GmbH sowie einziger Kommanditist der KG. Wie kann ich eine Betriebsaufspaltung vermeiden? Ist es eine Idee, mit dem Objekt eine GbR zu gründen und eine dritte Person zu 1 % an dem Grundstück/Objekt zu beteiligen? Die Beteiligung müsste notariell erfolgen und wäre unentgeltlich. Durch die Unentgeltlichkeit würde keine Grunderwerbsteuer anfallen. Das Problem des Freibetrags von 20.000 € im Bereich der Schenkungssteuer ist bekannt. Muss R zwingend das Stimmrecht verlieren, um die Betriebsaufspaltung zu vermeiden, und ist hier das Gesetz bereits ausreichend für Einstimmigkeit? Sind weitere vertragliche Regelungen im GbR-Vertrag zu beachten? Wäre es eine Alternative, eine Kapitalgesellschaft zu gründen und an die GmbH/UG zu vermieten und von dort Weitervermietung an die GmbH & Co. KG vorzunehmen? Oder ist der § 42 AO hier allzu offensichtlich?
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