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Betriebsvermögen,Pflaster

Unser Mandant bietet Winterdienst und Mäharbeiten an. Nun hat er ein Grundstück gekauft und ein Einfamilienhaus (EFH) darauf errichtet. Auf einem Teil des Grundstücks hat er Erdarbeiten und Pflasterungen vorgenommen und will nun seinen betrieblichen Fuhrpark dort abstellen (Schneefräse, Rasenmäher, betriebliche Fahrzeuge). Im Haus selbst befindet sich ein Arbeitszimmer (für sich allein betrachtet, liegt ein untergeordneter Wert vor). Frage: 1. Können die Kosten für die Erdarbeiten und die Pflasterung ertragsteuerlich geltend gemacht werden? Liegt notwendiges Betriebsvermögen vor? Wenn ja, wie ist dieses abzuschreiben? 2. Muss der Wert des Arbeitszimmers mit dem Wert der Stellplätze zusammengerechnet werden? Verliert es dadurch seinen untergeordneten Wert?
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