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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufgabe

Ein Rechtsanwalt möchte gern seinen Betrieb aufgeben. Er hat einen kleinen Gebäudeanteil im BV. Daher möchte er gern in den Genuss von dem 1/2-Steuersatz und dem Freibetrag kommen. Er ist über 55 Jahre alt. Jetzt stellt sich die Frage: Er will aber seine Anwaltszulassung nicht abgeben, da er ggf. mal auch wieder als Dozent arbeiten möchte, aber nicht mehr als selbständiger Anwalt (ggf. als angestellter Anwalt). Jedoch müsste er lt. der Kammer ein Praxisschild und einen Sitz angeben. Kann er auch mit der Zulassung die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen? Muss als Nachweis für das Finanzamt die Rückgabe der Zulassung vorgelegt werden?
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