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virtuelle Anteile,Güter in Geldeswert,Betriebseinnahmen

Eine Mandantin betreibt ein Designstudio und gestaltet Interieurs für Gastronomie und Handel. In diesem Zusammenhang hat sie für eine GmbH ein Designkonzept erstellt und zusätzlich zum vereinbarten Honorar virtuelle Anteile an der GmbH erhalten. Laut Vertrag werden der Mandantin 700 virtuelle Anteile zu einem Basispreis von 1 € je virtuellem Anteil übertragen. Jeder virtuelle Anteil hat rechnerisch einen Nominalwert i.H.v. 1 €. Die Übertragung der virtuellen Anteile entspricht einem Anteil an der Gesellschaft von 1 %. Die übertragende GmbH wurde vor kurzem mit einem Wert i.H.v. 5,9 Millionen € bewertet, so dass die Gewährung von 1 % virtueller Anteile einem Gegenwert von 59.000 € entspricht. Liegt in dem vorliegenden Fall ein Tausch (virtuelle Anteile gegen Leistungserbringung) vor? Da ich davon ausgehe, dass dem so ist, stellt sich die Frage, wie die Anschaffungskosten der virtuellen Beteiligung bzw. das Honorar bewertet werden. Werden die 700 Anteile zum Basispreis/Nominalwert i.H.v. 1 € oder der bewertete Gegenwert i.H.v. 59.000 € zu Grunde gelegt?
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