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Personelle und sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung,Betriebsaufgabe einer Betriebsaufspaltung mit Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen,§ 16 Abs. 3 S. 1 EStG

Eine OHG besteht aus den Gesellschaftern MH und ES je zur Hälfte. Es besteht weiterhin eine GmbH bestehend aus ES 30 %, MH 40 % und FS 30 %. Die OHG selbst hat keinen eigenen Grundbesitz. Die Gesellschafter MH und FS besitzen je zur Hälfte ein Gebäude, welches von der OHG an die GmbH vermietet war. Der Anteil des MH am Gebäude wurde im Sonderbetriebsvermögen der OHG erfasst. Die Mieteinnahmen als solche wurden in der Gesamthand der OHG komplett als Einnahmen erklärt. In der Sonderbilanz sind keine Mieteinnahmen erfasst worden. Die Mieteinnahmen wurden in der OHG-Bilanz als Gesamthandseinnahmen erklärt. Die OHG hat weiterhin der GmbH ein Darlehen gewährt, welches im Jahr 2018 im Rahmen eines Verzichts zur Sanierung der GmbH erlassen wurde. In der GmbH-Bilanz wurde auf steuerfreien Sanierungsgewinn gebucht, und nun stellt sich die Frage, ob der Darlehensverzicht in der OHG-Bilanz als Aufwand steuerlich berücksichtigt werden kann. Ferner stellt sich die Frage nach einer Betriebsaufspaltung zwischen OHG und GmbH, weil ja mehr als 50 % der Anteile an der GmbH durch die gleichen Beteiligten in der OHG MH und ES gehalten werden. Müssten hier nicht die Anteile als Sonderbetriebsvermögen ausgewiesen werden? Nun stirbt MH, und die Anteile am Grundstück gehen auf die nichtbeteiligte Ehefrau AH über. Die GmbH-Beteiligung geht an den FS gegen Ausgleichszahlung über. Das Grundstück verbleibt im Vermögen der AH (Ehefrau) und des FS je zur Hälfte. Die Anteile der OHG gehen über Anwachsung und eine Ausgleichszahlung an die ES über. Die OHG erlischt und wird eine reine Vermietungsgesellschaft. Wie muss die Schlussbilanz der OHG erstellt werden? Was passiert mit der Abfindungszahlung und den bilanzierten Grundstücksteilen? Was ist aufgrund der Anteilsübertragung auf der Ebene der GmbH zu beachten?
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