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Verbleib,Forderung

AB-GbR und AB-GmbH = Betriebsaufspaltung, an beiden Gesellschaften sind je A und B zu 50 % beteiligt. Am 30.04.2019 scheidet B aus beiden Gesellschaften aus. In der GmbH hat sich über viele Jahre eine Darlehensforderung an die GbR aufgebaut (z.B. durch private Versicherungen etc.), im Gegenzug natürlich eine Darlehensverbindlichkeit in der GbR spiegelbildlich. B erhält einen Kaufpreis, der sich sowohl auf GmbH wie auch GbR-Anteil aufteilt, so dass hier ein Gewinn nach §§ 17/16 EStG generiert wird. Das wurde bereits steuerlich gewürdigt. Der Kaufvertrag sagt zu dem Darlehen nichts aus, es gibt nur eine Aufteilung zwischen GmbH und GbR. Nun meine Frage: Bleibt die Darlehensforderung unverändert fortbestehen in der GmbH, ebenso die Darlehensverbindlichkeit im „neuen“ Einzelunternehmen ab 01.05.2019?
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