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Verpächterwahlrecht,Betriebsaufspaltung,Betriebsverpachtung im Ganzen

Handwerker H. betreibt bis 1993 als Einzelunternehmer sein Handwerksunternehmen auf eigenem Gelände. Sodann gründet er eine GmbH zusammen mit seinem Mitarbeiter. H. ist mit 76 % an der GmbH beteiligt. H. verpachtet sodann seinen Geschäftsbetrieb einschließlich der Räumlichkeiten an die GmbH. Es entsteht eine Betriebsaufspaltung. Das bisherige Einzelunternehmen wird als betriebliches Verpachtungsunternehmen fortgeführt. Nunmehr möchte der H. aus Altersgründen aus der GmbH ausscheiden, der Anteil wird von seinem Partner übernommen. Sein früheres Unternehmen (BGA, Halle, Patentmuster etc.) wird weiterhin an die GmbH verpachtet. Der H. wird nicht mehr aktiv tätig, er ist sozusagen Rentner. Der H. möchte keine Betriebsaufgabe erklären. Besteht durch die Abtretung der GmbH-Anteile in diesem Fall ein erhöhtes Risiko einer Zwangsbetriebsaufgabe mit Auflösung der beachtlichen stillen Reserven? Falls ja, sollte der H. dann weiterhin neben der Verpachtung des Unternehmens auch noch in Person aktiv bleiben, z.B. als Handelsvertreter für die GmbH, oder sein Verpachtungseinzelunternehmen vor dem Ausscheiden aus der GmbH in eine KG einbringen?
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