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§ 15 EStG,Schenkung von Mitunternehmeranteilen an Kinder,§ 6 Abs. 3 EStG

Einziger Kommanditist (65) einer GmbH & Co. KG (wesentliche Tätigkeit: Stromeinspeisung über PV-Anlagen, Vermietung von Praxisräumen, Gewinn ca. 40.000 €) möchte seinen drei Kindern, davon zwei minderjährig, eins volljährig, jeweils 30 % an seinem Kommanditanteil schenkweise übertragen. Die auf die Kinder entfallenden Gewinnanteile sollen (entsprechend dem Kommanditanteil) je 30 % betragen. Eine besondere Gewinnabrede ist nicht geplant. Bei geschenkten Kommanditanteilen gibt es ja die Begrenzung des Gewinnanteils auf 15 % des Werts der Kommanditanteils. Gilt dies auch in diesem Fall, wenn hier im Wesentlichen ja Vermögen nur verwaltet wird und darüber hinaus keine umfangreiche Geschäftsführungstätigkeit erforderlich ist? Hat dies hier positive Auswirkungen, wenn das volljährige Kind bereits in die Geschäftsführung mit einbezogen wird? Ist es zu empfehlen, die GmbH-Anteile an der Haftungs-GmbH ebenfalls mit je 30 % auf die Kinder zu übertragen?
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