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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung,TEV

Wenn eine GmbH & Co. KG eine Immobilie an eine Betriebs-GmbH vermietet, liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Dadurch werden die Anteile der GmbH zum Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co. KG mit der Folge, dass Ausschüttungen der GmbH an die GmbH & Co. KG gehen und nicht an den Anteilseigner der GmbH direkt. Wie verhält es sich bei einer Einzelunternehmung, welche an eine GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen vermietet (d.h., der einzige Gesellschafter der GmbH ist der Einzelunternehmer, eine Betriebsaufspaltung liegt vor)? Fragen: 1. Sind die Anteile der GmbH jetzt auch Betriebsvermögen des Einzelunternehmens? 2. Wie wirken Ausschüttungen der GmbH sich steuerlich aus?
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