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Gestaltungsmissbrauch,Gesamtplan

Ein Mandant hat im steuerlichen Privatvermögen gehaltenen Grundbesitz, der länger als 20 Jahre in seinem Eigentum stand, entgeltlich an eine GmbH & Co. KG veräußert, an der er allein als Kommanditist beteiligt ist. Hintergrund ist, die hohen Kaufpreise, die den aktuellen Verkehrswerten entsprechen, zu neuem AfA-Potential zu machen. Der Mandant erwägt nun, die gewerbliche Prägung entfallen zu lassen, indem er selbst als Kommanditist zur Geschäftsführung berufen wird. Steuerlich führt das zur Entprägung der GmbH & Co. KG und damit zur Betriebsaufgabe, die eine Versteuerung der stillen Reserven nach sich zieht. Die stillen Reserven werden in diesem Fall nicht hoch sein, da die Veräußerung zum Verkehrswert erst vor gut einem Jahr erfolgt ist. Bestehen Bedenken gegen die steuerliche Anerkennung, da im Ergebnis die Gestaltung zu hohen AfA-Bemessungsgrundlagen führt, ohne dass die stillen Reserven versteuert werden und ohne Veräußerung an einen Dritten, sondern die höheren AfA-Bemessungsgrundlagen auf den bisherigen Eigentümer wirken, zumal dieser allein an der dann vermögensverwaltenden KG beteiligt ist. Anwendung § 42 AO?
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