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§ 16 EStG,Betriebsverpachtung,Veräußerung Mitunternehmeranteil

A & B (Ehegatten) Ärzte-GbR haben ihre Mitunternehmeranteile an den Arzt C veräußert. B hat in seinem Sonderbetriebsvermögen das bebaute Grundstück „Arztpraxis“ (funktional wesentliche Betriebsgrundlage) bilanziert, da dies an die GbR verpachtet war. Das bebaute Grundstück „Arztpraxis“ wurde nicht an C veräußert, sondern von B an C verpachtet. Frage: Bei A liegt eine begünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils vor. Bei B liegt keine begünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils vor, da das Sonderbetriebsvermögen nicht mitveräußert wurde? Frage: Stellt das bebaute Grundstück im Sonderbetriebsvermögen einen eigenen Betrieb bzw. Teilbetrieb dar, welcher im Ganzen an den C verpachtet wurde und somit im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht zur Auflösung von stillen Reserven führt?
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