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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Aufdeckung stille Reserven

S und I betreiben eine Kfz-Werkstatt in Form einer GbR. Das Werkstattgebäude ist im Eigentum und Sonder-BV von S. Nach einigen Jahren wird eine GmbH gegründet, die das operative Geschäft der Kfz-Werkstatt weiterführt. S ist mit 49 % und I mit 51 % an der GmbH beteiligt, beide sind gleichberechtigte Geschäftsführer der GmbH. Der Betrieb der Kfz-Werkstatt wird von der bisherigen GbR an die neu gegründete GmbH verpachtet. Mit Erreichen des Rentenalters beendet S seine Tätigkeit für die GmbH, I bleibt alleiniger Geschäftsführer. Die GmbH mietet neue Werkstatträume an und zieht aus der bisherigen Werkstatt aus, die Geschäfts- und Werkstattpacht wird beendet. Die Geschäftsanteile an der GmbH sind von beiden Geschäftsführern seit Gründung der GmbH im Privatvermögen geführt worden. Mit Beendigung des Geschäftspachtvertrags fordert das Finanzamt eine Bewertung der Geschäftsanteile an der GmbH zu diesem Zeitpunkt an, um die stillen Reserven bei den Gesellschaftern zu versteuern, da mit der Beendigung des Pachtvertrags die „Betriebsaufspaltung“ beendet sei, und die stillen Reserven der Geschäftsanteile mit deren Übergang ins Privatvermögen versteuert werden müssen. Frage: Handelte es sich bei der Geschäftsverpachtung der GbR an die GmbH tatsächlich um eine Betriebsaufspaltung mit der Folge einer Aktivierung der GmbH-Geschäftsanteile im Sonder-BV der GbR-Gesellschafter und der zwangsweisen Aufdeckung stiller Reserven bei Beendigung des Pachtvertrags? Hierzu ist noch anzumerken, dass die GbR- und GmbH-Gesellschafter S und I Vater und Sohn sind.
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