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Mietereinbau,Erhaltungsaufwand

Mein Mandant (Kfz-Werkstatt) beabsichtigt, eine neue Zentralheizung in seine Werkstatt einbauen zu lassen. Die Werkstatt ist von meinem Mandanten angemietet. Grundsätzlich ist der Einbau Vermieter-Sache, aber mein Mandant möchte es trotzdem auf eigene Rechnung durchführen. Es soll keine Verrechnung mit der Miete stattfinden. Es ist richtig, dass mein Mandant die Anschaffung der Heizung komplett als Betriebsausgabe absetzen kann?
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