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Betriebsaufgabe,Rückstellungen,nachträgliche BA,§ 16 EStG

Ein Mandant hat seinen Betrieb zum 02.01.2020 beendet. Die Kündigungsfrist für die Büroräume betrug allerdings 31.12.2021, und er muss die Miete weiter bezahlen. Frage: 1) Darf die Miete in der Schlussbilanz passiviert werden, obwohl sie die Jahre 2020 und 2021 betrifft (Minderung laufender Gewinn 2020)? Oder mindert die Miete als Veräußerungskosten den Aufgabegewinn? Oder muss die Miete in den Jahren 2020 und 2021 aufgeteilt und jeweils als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden? 2) Es besteht noch ein ARAP aus einem Renovierungszuschuss des Mandanten an den Vermieter, der bislang jährlich pro rata temporis aufgelöst wurde. Wie ist mit diesem zu verfahren? Siehe Fragen bei 1)
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