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§ 6 Abs. 3 EStG,Gewinnzurechnung,unterjährige Übertragung

Unser Mandant möchte gerne sein Einzelunternehmen zum 31.03.2021 unentgeltlich auf seinen Sohn übertragen. Wir haben das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr. Muss ich zwingend einen Zwischenabschluss zum 31.03.2021 erstellen, oder kann ich den Gewinn im Jahr 2021 auch anteilig zwischen dem Betriebsübergeber und Betriebsübernehmer aufteilen?
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