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Darlehen an Gesellschafter bei thesaurierten Gewinnen,§ 34a EStG

Folgende Fragestellung: Unsere GmbH & Co. KG (zwei Gesellschafter) hat in der Vergangenheit Gewinne nicht entnommen und in die Thesaurierungsrücklage eingestellt. Die Auflösung würde ca. 1 Mio. € Steuernachzahlung nach sich ziehen. Die beiden beteiligten Gesellschafter beabsichtigen nun, sich Darlehen aus der GmbH & Co. KG auszahlen zu lassen. Im Hinblick auf die Entnahmebegrenzung des § 34a EStG wird dies als Umgehung dieser Entnahmeregelung gesehen bzw. Steuermissbrauch, § 42 AO, mit der Folge, dass doch eine Nachversteuerung eintritt?
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