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Anschaffungskosten einer Beteiligung,Earn-Out-Klausel

Sachverhalt: Die M-GmbH kauft 100 % Anteile der B-GmbH & Co. KG. Der Kaufpreis für diese Anteile beträgt 957.721,56 €. Für einen Teilbetrag von 750.000 € dieses Kaufpreisbestandteils ist im Rahmen des Kaufvertrags eine Earn-Out-Klausel festgelegt worden. Danach ist die Zahlung des Kaufpreisbestandteils in Höhe von 750.000 € davon abhängig, dass die Gesellschaft zwischen 01.01.2024 und 31.12.2026 eine durchschnittliche jährliche Gesamtleistung von zumindest 7,0 Mio. € (= maßgebliche Gesamtleistung) und ein durchschnittliches jährliches EBIT (= maßgebliches EBIT) von mindestens 700.000 € erwirtschaftet. Ab der Überschreitung der maßgeblichen Gesamtleistung von 6,0 Mio. € und des maßgeblichen EBITs von 600.000 € fällt der erfolgsabhängige Kaufpreis an und steigt pro ratarisch von 0–100 % an, so dass 100 % des erfolgsabhängigen Kaufpreises ab einer maßgeblichen Gesamtleistung von 7,0 Mio. € und einem maßgeblichen EBIT von 700.000 € anfallen. Der vereinbarte Kaufpreis von 750.000 € verringert sich um den Betrag, in dessen Höhe der erfolgsabhängige Kaufpreis ggf. nicht zu zahlen ist. Fragestellung: Wie ist dieser erfolgsabhängige Kaufpreis zu bilanzieren, und wann ist dieser zu aktivieren?
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