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Versicherungsentschädigung,betriebliches Kfz

Mandant hatte seinen im Betriebsvermögen befindlichen Pkw vor seinem Wohn- und Geschäftshaus geparkt (private Nutzung wird per 1-%-Methode ermittelt). In diesen ist nun ein anderer Pkw gefahren und hat ihn schwer beschädigt. Der Schaden wurde durch die gegnerische Versicherung reguliert, der vorweg von meinem Mandanten beglichenen Werkstattrechnung von 5.000 € steht eine Versicherungsentschädigung von 12.000 € gegenüber (sie beinhaltet keinen Ausgleich für Personenschäden, Verdienstausfall o.Ä.). Unterliegt der Mehrerlös von 7.000 € der Ertragsteuer?
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