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Anwachsung,Rechtsnachfolge,Bewertung

Unser Mandant war Gesellschafter einer Bau-GbR. Die GbR wurde vor fünf Jahren aufgelöst, indem die anderen Gesellschafter ausgeschieden sind. Die GbR war ein 4/3-Rechner. Die Betriebsveräußerung wurde m.E. nie erklärt. Die damaligen Steuerunterlagen sind nicht mehr auffindbar. Seitdem führt unser Mandant die Geschäfte im Rahmen eines Einzelunternehmens fort. Die Mängelansprüchefrist ist abgelaufen, und unser Mandant hat 5.000 € von dem ehem. Auftraggeber überwiesen bekommen. Dieser Betrag wurde nach Köpfen aufgeteilt, und unser Mandant hat nur seinen Anteil behalten, den Restbetrag an die ehem. Gesellschafter ausbezahlt. Meine Idee wäre, diese Zahlung im Einzelunternehmen zu verbuchen und damit zu argumentieren, dass unser Mandant aus dem Gesamthandsvermögen in seiner SBV der GbR und anschließend in seinem Einzelunternehmen die Forderung zu Buchwerten überführt hat (§ 6 Abs. 5 EStG). In seiner jetzigen Buchhaltung würde ich die Zahlung in voller Höhe als Einnahme, die Zahlungen an den ehem. Gesellschafter als negative Einnahme verbuchen und nur die Differenz (seinen Anteil) bei ihm versteuern.
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