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Einbringung eines Grundstücks in GmbH & Co. KG,Anwendung § 6 Abs. 5 EStG,Sperrfrist

Unser Mandant hat im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens ein fremdvermietetes Grundstück, in dem erhebliche stille Reserven gebunden sind. Dieses Grundstück möchte der derzeitige Mieter über eine GmbH erwerben. Unserer Mandant möchte die stillen Reserven allerdings nicht sofort der Versteuerung unterwerfen, sondern diese auf mehrere Jahre verteilen. Der Mandant möchte dazu das Grundstück in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG nach § 6 Abs. 5 EStG einbringen, an der er zu 100 % als Kommanditist beteiligt ist. Im Anschluss daran möchte er nach und nach seinen Mitunternehmeranteil an die GmbH des jetzigen Mieters veräußern. Sollte dies innerhalb von drei Jahren nach der Einbringung in die GmbH & Co. KG erfolgen, führt dies unserer Meinung nach zum Verstoß gegen die Sperrfrist gem. § 6 Abs. 5 EStG, sodass das auf den Einbringungszeitpunkt der Teilwert anzusetzen ist. Teilen Sie unsere Rechtsauffassung? Gibt es eine andere Möglichkeit, die volle Versteuerung zu vermeiden (außer die Rücklage nach § 6b EStG)?
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