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Geschäftsführer,Einkünfte,Zurechnung

Unser Mandant ist als Geschäftsführer für eine Komplementär-GmbH freiberuflich tätig. Im Rahmen einer Betriebsprüfung möchte die BP nun diese Einkünfte in § 15 EStG einordnen, da es sich nur „um eine gewöhnliche Geschäftsführertätigkeit handelt, die nicht über die Grenzen der Gewöhnlichkeit hinausgeht und besondere Leistungen abverlangt“. Unseres Erachtens erfordert jegliche Geschäftsführertätigkeit besondere Leistungen und ist zwingend als freiberuflich anzusehen. Wie ist Ihre Meinung? Gibt es einschlägige Literatur oder Urteile?
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