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§ 17 EStG,fiktive Veräußerung,verdeckte Einlage

Ein Mandant hält 100 % Anteile an einer operativ tätigen GmbH in seinem Privatvermögen. Er will eine Holding GmbH gründen und mit ausreichend Kapital ausstatten, damit diese ihm die Anteile zum Verkehrswert abkaufen kann. Der Verkehrswert soll durch ein Gutachten festgestellt werden. Durch den Verkauf zum Verkehrswert tritt seiner Meinung nach die siebenjährige Sperrfristverhaftung nicht ein. Sollte wider Erwarten das Finanzamt bei einem späteren Verkauf (zwei Jahre nach dem Ankauf) der Anteile durch die Holding den durch Gutachten ermittelten Wert nicht als den Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt anerkennen, sondern einen höheren annehmen, hat der Mandant zu dieser Situation folgende Fragen: 1. Wie ist der Verkauf der Anteile der Mandanten aus seinem Privatvermögen an die Holding rückwirkend zu besteuern? 2. Wie ist der Verkauf auf Ebene der Holding GmbH zu versteuern? 3. Erhöht der auf den Ankaufszeitpunkt der Anteile durch die GmbH festgestellte Wert der Anteil rückwirkend als verdeckte Einlage in die Holding die Anschaffungskosten der Anteile des Mandanten an der Holding?
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