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§ 17 EStG,Bürgschaftsinanspruchnahme

Unser Kunde ist für eine GmbH eine Bürgschaftsverpflichtung eingegangen. Die GmbH ist insolvent. Deshalb wurde unser Kunde von der Bank als Bürge in Anspruch genommen. Das Finanzamt will den Verlust aus der Bürgschaft nicht anerkennen, da mit dem Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung nicht die Absicht bestand, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen. Gibt es eine Möglichkeit, den Verlust steuerlich geltend zu machen?
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