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Sonderbetriebsvermögen,Gewährung von Darlehen an Betriebskapitalgesellschaft

Sachverhalt: GmbH & Co. KG GmbH Vollhafterin 0 % Beteiligung, zwei Kommanditisten je 50 % Die Tätigkeit der KG ist die Vermietung des Betriebsgrundstücks an die Betriebs-GmbH, an der die beiden Kommanditisten ebenfalls zu 50 % beteiligt sind. Die beiden Gesellschafter der GmbH haben an die GmbH Darlehen gegeben (vor Abgeltungssteuer) in Höhe von ca. 2.1 Mio. € = ca. 50 % der Bilanzsumme. Frage: Die GmbH-Anteile an der Haftungs-GmbH und die GmbH-Anteile an der Betriebs-GmbH stellen ja notwendiges Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG dar. Stellen auch die von den Gesellschaftern hingegebenen Darlehen notwendiges Sonderbetriebsvermögen dar? Bisher wurden die Darlehen als Privatvermögen behandelt und die Zinserträge mit dem tariflichen ESt-Satz nach § 20 EStG versteuert. Grund für die Frage: Im Rahmen der Nachfolgeregelung ergibt sich ein Darlehensverlust bei dem ausscheidenden Gesellschafter.
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