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Handwerker/Gutachter,Qualifikation der Einkünfte,§ 15 EStG

Mandant, Handwerksmeister für Rolladen und Markisen, hat eine Fort- bzw. Zusatzausbildung gemacht zum Gutachter im handwerklichen Bereich. Von der Handwerkskammer wurde er auch diesbezüglich vereidigt. Jetzt stellt sich die Frage: Könnte er für diese Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG anmelden, oder muss diese Tätigkeit nach § 15 EStG angemeldet werden? Wenn nach § 15 EStG, besteht dann die Möglichkeit, diese in seinem ursprünglichen Gewerbebetrieb mitzuführen?
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