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§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG,Veräußerungspreis und Anschaffungskosten bei Tausch,Umsatzsteuer beim Tausch mit Baraufgabe

Kfz-Händler A nimmt beim Verkauf eines Neuwagens einen Gebrauchtwagen in Zahlung. Händler A stellt eine Rechnung für den Neuwagen aus mit netto 80.000 € zuzüglich 19 % MwSt. = 15.200 €. Händler A hat das Neufahrzeug von einem Fahrzeug-Hersteller innerhalb der EU erworben (innergemeinschaftlicher Erwerb). Bei dem Käufer des Neuwagens handelt es sich um einen Unternehmer, der dem Händler eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausfertigt, und zwar 40.000 € zuzüglich Umsatzsteuer = 7.600 €. Der Käufer leistet somit eine Zuzahlung in Höhe von 38.080 €. Frage: Der Händler muss 15.000 € abführen. Da eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die Inzahlungnahme des Fahrzeugs vorliegt, hat der Händler A einen Vorsteueranspruch von 7.600 €. Ist das korrekt? Abwandlung: Der Käufer ist eine Privatperson. Verkauf Neuwagen w.o., Inzahlungnahme Fahrzeug vom Käufer für 47.600 € (kein Vorsteuerausweis). Ist die Rechnungsausstellung für den Neuwagen korrekt? Was ist hier das Entgelt des Händlers? Wie viel hat er zu versteuern?
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