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Sonderbetriebseinnahmen,GF-Gehalt

Einer meiner Mandanten (Hr. X) ist relativer Mehrheitskommanditist (42,5 %; Rest alle < 5 %) an der X GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH (X GmbH). Die X GmbH ist Geschäftsführerin der X GmbH & Co. KG. Mein Mandant Hr. X ist bei der X GmbH als Geschäftsführer angestellt und bezieht dort ein Gehalt. Die X GmbH bekommt von der X GmbH & Co. KG nun dem Grund nach zwei Zahlungen. Die Haftungsvergütung und die mtl. „Geschäftsführungsvergütung“, die von dieser 1 : 1 an Hr. X als Geschäftsführergehalt weitergereicht wird. Ferner bekommt Hr. Y (Kommanditistenbeteiligung i.H.v. 1,5 % an der X GmbH & Co. KG) ein Angestelltengehalt von der KG. Nun meine Fragen: – Sind die Zahlungen an die GmbH für die Geschäftsführung in der „gesonderten und einheitlichen Feststellung“ der GmbH & Co. KG als Sonderbetriebseinnahmen des Hr. X zu behandeln? – Sind die Gehaltszahlungen an Hr. Y in der „gesonderten und einheitlichen Feststellung“ der GmbH & Co. KG als Sonderbetriebseinnahmen des Hr. Y zu behandeln?
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