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gewerblicher Grundstückshandel,Immobilien,Zählobjekt

Nachstehende Rechtsfrage zum Thema Veräußerung von privaten Grundstücken nach zehn Jahren – gewerblicher Grundstückshandel – bitte ich zu beantworten. Sachverhalt: Grundstück A und Grundstück B wurden vor zehn Jahren erworben und gehören zum Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Diese Grundstücke sollen im Jahr 2021 veräußert werden. Im Rahmen des gewerblichen Grundstückhandels hatte der Steuerpflichtige drei Objekte veräußert. 1. Objekt Kaufvertrag 07.07.2017 2. Objekt Kaufvertrag 22.12.2017 3. Objekt Kaufvertrag 17.01.2019 Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der drei Objekte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren wurde im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels versteuert. Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf der Grundstücke A und B im Jahr 2021 im Rahmen eines erneuten gewerblichen Grundstückshandels auch steuerpflichtig ist. Verkauf 3. Objekt 17.01.2019 Verkauf Grundstück A 31.07.2021 Verkauf Grundstück B 31.12.2021 In diesem Fall läge erneut ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn der Verkauf des 3. Objekts am 17.01.2019 bei der Berechnung einbezogen werden muss. Auch die Objekte 1 und 2 liegen noch im Fünf-Jahreszeitraum.
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